+ Jede Woche muss die Sicherheitsbeleuchtung auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft werden.
+ Mindestens einmal im Monat muss der korrekte und fehlerfreie Übergang in den Notbetrieb und wieder zurück in den Netzbetrieb getestet werden.
+ Einmal jährlich muss ein Test der Nennbetriebsdauer durchgeführt werden, der sicherstellt, dass die Batterie im Notbetrieb die vorgeschriebene Mindestlaufzeit erfüllt. Dies ist besonders wichtig, da die Batterien einem physikalischen Alterungsprozess unterliegen. Nach der DIN EN 60598-2-22 müssen die eingesetzten Batterien bei bestimmungsgemäßem Gebrauch mindestens vier Jahre halten. Bei nicht optimalen Betriebsbedingungen kann die Lebensdauer der Batterie aber auch kürzer ausfallen.
+ Alle durchgeführten Prüfungen müssen protokolliert werden, entweder manuell oder automatisch, da der lückenlose Prüfnachweis für das Sicherheitsbeleuchtungssystem auch für die Brand- und die Haftpflichtversicherung des Gebäudebetreibers relevant ist.
Bei zentralen Überwachungssystemen müssen zusätzlich mindestens einmal monatlich mögliche Kommunikationsfehler geprüft werden.

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